Gute Nachricht für alle Vereine! Entlastung von GEMA-Gebühren!
Der Freistaat übernimmt künftig die GEMA-Gebühren für zwei Veranstaltungen pro Verein pro Jahr. Davon profitieren alle ehrenamtlichen Organisationen. Damit sorgt die Bayerische Staatsregierung für eine finanzielle Entlastung in Höhe der übernommenen Gebühren und gehen durch das leicht zu handhabende Verfahren einen weiteren Schritt zur Entbürokratisierung.
Grundlage des Vertrags sind die folgenden Eckpunkte:
Ehrenamtlich tätige und gemeinnützige Vereine in Bayern sind berechtigt, ohne Zahlung von GEMA-Gebühren bis zu zwei Musikveranstaltungen jährlich durchzuführen.
Umfasst sind:
- Veranstaltungen mit Tonträgern und Livemusik
- Im Innen- und Außenbereich
- Auf einer Veranstaltungsfläche von bis zu 300 qm
Die Veranstaltungen müssen:
- Von gemeinnützigen, ehrenamtlichen Vereinen veranstaltet werden und
- Kostenfrei, d.h. ohne Eintrittspreis sein
Notwendig ist:
- eine einmalige digitale Registrierung des Vereins auf dem Portal der GEMA, sofern sie nicht bereits bei der GEMA registriert sind,
- sowie die Anmeldung der Veranstaltungen vornehmen.
- Auch mehrtägige Veranstaltungen sind umfasst. Es ist nur eine Anmeldung erforderlich. Wegen geltender Tarife entspricht jeder Tag einer Veranstaltung. Die Abrechnung erfolgt vollständig durch die GEMA. Vereine müssen nur anmelden.
Weitere Informationen: https://www.gema.de/de/musiknutzer/vereine-in-bayern
Bayerns Herz schlägt für das Ehrenamt!